SAVOIR
Evaluierung der SAPV-Richtlinie: Outcomes, Interaktionen, Regionale Unterschiede
- Themenfeld: Evaluation der SAPV-Richtlinie des G-BA
- Sitz des Antragstellers: Thüringen
- Status: laufend
Projektbeschreibung
Die Versorgung von unheilbar kranken Patienten am Lebensende ist eine herausfordernde Aufgabe für Ärzte, Pflegekräfte, Angehörige und andere Beteiligte. Ziel ist nicht die Heilung der Erkrankung, sondern die Linderung von Symptomen und Leiden. Die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen sollen erhalten und verbessert werden, um ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod zu ermöglichen. Dies wird als „Palliativversorgung“ bezeichnet.
Für gesetzlich krankenversicherte Betroffene gibt es eine besondere Form der Palliativversorgung in der häuslichen oder familiären Umgebung, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Sie wird durch einen Arzt oder eine Ärztin verordnet und umfasst je nach Bedarf ärztliche, pflegerische, psychologische und andere Leistungen sowie deren Koordination. Die versorgenden Personen müssen spezifische Kenntnisse und Erfahrungen haben und eng zusammenarbeiten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verordnung in einer SAPV-Richtlinie geregelt. Um SAPV anbieten zu können, schließen die gesetzlichen Krankenkassen Verträge mit den Einrichtungen oder Personen, welche die Versorgung übernehmen. Daher sind die Strukturen der SAPV regional unterschiedlich. Im Jahr 2014 gab es in Deutschland 250 SAPV-Verträge und 40.913 Erstverordnungen von SAPV.
Das Projekt SAVOIR untersucht, wie gut die SAPV auf der Grundlage der SAPV-Richtlinie in Deutschland funktioniert. Da sich in den Bundesländern verschiedene Vertrags-, Versorgungs- und Finanzierungsmodelle entwickelt haben, wird die Untersuchung in ganz Deutschland durchgeführt. Wie bewerten die beteiligten Personen die SAPV? Welche regionalen Unterschiede gibt es? Wirken sich diese Unterschiede auf die Qualität der Versorgung aus? Um diese Fragen zu beantworten, werden Patienten, Angehörige, SAPV-Teams und Hausärzte befragt, Daten zu den Strukturen in den Bundesländern erhoben und Krankenkassendaten ausgewertet. Das Projekt wird für zwei Jahre mit insgesamt ca. 1,2 Millionen Euro gefördert.
Die Studie soll zeigen, ob die SAPV und die SAPV-Richtlinie noch weiter verbessert werden können, und wo dazu angesetzt werden muss.
Ansprechpartner
Prof. Dr. Winfried Meißner
Universitätsklinikum Jena, Klinik für Innere Medizin II, Abteilung für Palliativmedizin
Erlanger Allee 101
07747 Jena
0049 3641 9-323353
Winfried.Meissner@med.uni-jena.de
Konsortialpartner
Universität Augsburg, Universitätsmedizin Göttingen, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft SAPV e.V., Barmer GEK
Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Bessere Unterstützung und Hilfe für schwer kranke und sterbende Menschen -Palliativpatienten-
Die Leistungen der SAPV zielen darauf ab, Palliativpatienten mit schwersten Krankheitsverläufen und individuellen Bedarfen eine fachlich angemessene Versorgung zu Hause (d.h. auch in Pflegeeinrichtungen, in stationären Hospizen etc.) zu gewährleisten.
Dies betrifft Patienten mit absehbar tödlich verlaufenden Erkrankungssituationen und solche mit kurzfristig schwankenden Therapiebedarfen, vor allem auch in der Sterbephase. Diese Patienten benötigen häufig eine besondere pflegerische und medizinische Versorgung durch multiprofessionelle Palliative-Care-Teams als Einrichtungen der krankenhausersetzenden Spezialversorgung (sog. tertiäre Palliativversorgung).
Anforderungen an die Versorgungsstruktur und Versorgungskonzept
Die SAPV erfolgt im Rahmen einer ausschließlich auf Palliativversorgung ausgerichteten Versorgungsstruktur in enger regionaler Vernetzung.
Die Herangehensweise der SAPV ist multiprofessionell und umfasst die Begleitung des Patienten, seiner Familie und Zugehörigen in seinem Lebensumfeld.
In diesem Sinne bedeutet Palliativversorgung die Bereitstellung eines grundlegenden Versorgungskonzepts unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs eines Patienten, wo auch immer die Versorgung stattfindet.
Kernbestandteile der SAPV
Kernbestandteil dieser Leistung ist die mit dem aktuellen Erkrankungsverlauf vertraute und spezialisiert qualifizierte „rund um die Uhr-Versorgung“ mit durchgängig verfügbaren ärztlich-pflegerischen Anteilen und allen erforderlichen multiprofessionellen medizinisch-pflegerisch sowie psychosozialen Leistungsressourcen.
Die SAPV beinhaltet insbesondere spezialisierte palliativärztliche und palliativpflegerische Beratung und/oder (Teil-)Versorgung, einschließlich der Koordination von notwendigen Versorgungsleistungen bis hin zu einem umfassenden, individuellen Unterstützungsmanagement (Vollversorgung). Multiprofessionalität, 24-stündige Erreichbarkeit an sieben Tagen in der Woche und Spezialistenstatus (durch Weiterbildung und Erfahrung) der primär in der Palliativversorgung tätigen einzelnen Leistungserbringer sind unverzichtbar.
Das Team führt regelmäßige multiprofessionelle Teamsitzungen und Fallbesprechungen durch und arbeitet eng mit den Strukturen der Primärversorgung (z.B. niedergelassene Ärzte, Pflegedienste, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen) sowie den Einrichtungen der Hospizbewegung zusammen.
Leistungselemente
SAPV kann als alleinige Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Patientenversorgung verordnet werden. Leistungen nach SGB XI sind jedoch nicht Bestandteil der SAPV.
©Grafik: Fachverband SAPV Hessen e.V., siehe auch S3 Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung, http://leitlinienprogramm-onkologie.de.